Streiflichter aus der Geschichte

von Franz Irsigler

 

1. Die römischen Wurzeln

Die ersten Spuren der Nutzung des Franzenheimer Tales als Siedlungsraum reichen wohl in das 2. oder 3. Jahrhundert nach Christus zurück. 1903 fanden Franzenheimer Bauern beim Pflügen am Westhang des Baches in Richtung Kernscheid, gerade noch innerhalb der Gemarkung, Reste eines römischen Landhauses (villa rustica), das im 4. Jahrhundert mit einer kleinen beheizbaren Badeanlage ausgestattet worden war. Glücklicherweise erfuhr das Provinzialmuseum – heute Landesmuseum – Trier von der Raubgrabung, konnte rechtzeitig eingreifen und bei der Aufnahme der Mauerreste auch zwei Münzen des 4. Jahrhunderts sichern, die einen weiteren Datierungshinweis geben. Ferner fand man sehr ansehnliche Säulenbruchstücke aus weißem Sandstein, die im Museum zu jenem hübschen Porticus, d. h. einem mit vier Säulen versehenen Eingangsbereich rekonstruiert wurden, der heute das Franzenheimer Ortswappen ziert. Kleine Villen dieser Art scheinen typisch für das Trierer Umland gewesen zu sein.

Auch im heutigen Ortsbereich müssen, wie Gräberfunde ausweisen, in den ersten nachchristlichen Jahrhunderten romanisierte Treverer gewohnt haben. 1930 fand man bei der Neuanlage eines Weinbergs in der Flur „auf Fliß“ oberhalb der Straße nach Pluwig eine 40 Pfund schwere, mit verbrannten Knochenresten gefüllte Bleikiste, die von einem römischen Gräberfeld stammte. Im Ort selbst wurden 1965 neben dem alten Thein-Haus (Pluwiger Str. 11) zwei Sarkophage aus weißem Sandstein gefunden, von denen einer freigelegt und untersucht worden ist. Das Skelett war noch gut erhalten; datierbare Funde enthielt das Steingrab nicht.

Leider wissen wir nicht, auf welchem Franzenheimer Feld man 1866 jene Aschenkiste aus grauem Sandstein fand, deren Deckel in einer nur fragmentarisch erhaltenen Inschrift immerhin die Namen der Personen nennt, die darin brandbestattet wurden; Germanus und seine Frau Diucia. Die Grabinschrift ließ ein Mann namens Vivus fertigen. Wir dürfen Germanus, Diucia und Vivus als die ersten namentlich bekannten Franzenheimer ansprechen. Auch hier hat man keinen Hinweis, wann die Aschenkiste beigesetzt worden ist; es könnte in spätantiker Zeit geschehen sein.

 

2. Franzenheim im Mittelalter: Kontinuität oder Neubeginn?

Zeugnisse und schriftliche Überlieferung lassen uns für mehr als 600 Jahre vom 5. bis zum späten 11. Jahrhundert im Stich. In den Wirren der Völkerwanderungszeit bis zur Festigung der fränkischen Herrschaft im 6. Jahrhundert mag es vorübergehend zu einer Unterbrechung von Siedlung und Bodennutzung im Franzenheimer Tal gekommen sein, aber es ist durchaus denkbar, dass die von den Franken sehr geschätzte Ortslage an einem Bach zu einer dauerhaften Nutzung des Siedlungsraumes führte, die ohne große Lücken über Merowinger-, Karolinger- und Ottonenzeit bis in die Herrschaftsperiode der Könige und Kaiser aus salischem Hause reichte. Für die Kontinuitätsthese sprechen vor allem die ältesten Bezeichnungen des Ortes in Urkunden von 1098 und ca. 1110. In der Urkunde Kaiser Heinrichs IV., mit der er auf Bitten des Trierer Erzbischofs Egilbert (1079-1101) dem Stift St. Simeon zu Trier nicht nur die Koblenzer Zolleinnahmen, sondern auch Besitzungen und Rechte in 57 namentlich genannten Orten bestätigte, wird nach Gutweiler und Lörsch an 47. Stelle auch Brumtesma, das spätere Franzenheim, genannt. In der Urkunde von ca. 1110 finden wir die Form Brantisma. Der Namenforscher Wolfgang Jungandreas erklärt in seinem Lexikon der Siedlungs- und Flurnamen des Mosellandes (1962) die treverische Namensform Brantisma als „Gegend, wo Elche vorkommen (?)“, abgeleitet von einem gallischen „*brantos = Elenochse (?)“. Wenn dies zutrifft – Jungandreas setzte vorsichtshalber Fragezeichen, weil es sich um unbeweisbare Annahmen handelt, dann müssen im Franzenheimer Tal von der Zeit der romanisierten Treverer an Leute gelebt haben, die den Ortsnamen kannten und weitergeben konnten. Daher ist eher mit Kontinuität als mit einem früh- oder hochmittelalterlichen Neuanfang zu rechnen.

Die Entwicklung des Ortsnamens Brumtesma/Brantisma zum heutigen Franzenheim durchlief mehrere Stadien: Wrantisme, Vrantisme, Vrantesme (1284/1294), Frantissem (um 1307-54), Francissem (um 1330), Frantisheim (1345), Frentisshem (1543), Frantessheim/Frantissheim (1618/1656); obwohl die heutige Form Franzenheim schon 1660 einmal begegnet, hielt sich im 18./19. Jahrhundert die Mundartkurzform Frantzem, die auch den Familiennamen Frantzen/Franzen geprägt hat.

 

3. Grundherrschaft und Landesherrschaft

Bis zum Ende des Alten Reiches 1794/1803 waren die Bewohner Franzenheims unterschiedlichen herrschaftlichen Bindungen unterworfen. Die 1098 angedeuteten Rechte des Simeonstifts erscheinen beachtlich; 1539 bestand der Besitz aus ca. 121 Morgen Acker-, 1 Morgen Wiesen- und 25 Morgen Waldland; die jährlichen Kornabgaben betrugen 8 Malter (à ca. 145 Liter) Korn. Der Großteil des Landes war verpachtet. Die Rechte des Simeonstifts hielten sich auch im Bereich der Allmende bzw. im System der Gehöferschaft. Ein wichtiger Grundherr war die adlige Frauenabtei St. Irminen-Oeren zu Trier; die Abtei besaß in Franzenheim einen Hof mit etwa 50 Flurstücken Acker- und Wiesenland, der zusammen mit einem Hof in Ollmuth jährlich 7 Malter Roggen und 7 Malter Hafer Pachtzins brachte. St. Irminen war auch berechtigt und verpflichtet, für die Pfarrei Franzenheim (-Ollmuth) den Priester zu stellen und – meist von Trier aus – für regelmäßigen Gottesdienst zu sorgen; dafür erhielt der Pfarrer einen großen Teil der Zehnteinnahmen. Grundherrliche Besitzrechte hatten ferner die Trierer Johanniterkommende, das Domkapitel und – vor allem auf der linken Seite des Franzenheimer Baches – die vor Trier liegende Abtei St. Eucharius/St. Matthias, deren Besitzrechte möglicherweise sogar ins 10. Jahrhundert zurückreichten.

Aus den Einnahmen der in Franzenheim zur Zehnterhebung berechtigten geistlichen Institutionen und aus dem Salär des Pfarrers lassen sich Hinweise auf die wirtschaftliche Leistungskraft des im Mittelalter aus 10-15, um 1630 aus maximal 22 Familien bestehenden Dorfes ableiten: Zu Beginn des 16. Jahrhunderts betrug der Zehntanteil von St. Irminen ca. 3 Malter, zur Hälfte Roggen, zur Hälfte Hafer. Im ausgehenden 18. Jahrhundert (1790) hingegen erbrachte der domkapitularische Zehntanteil nicht weniger als 14 Malter Roggen, 2 Malter Hafer, 1 Malter und 4 Sester Heidekorn (Buchweizen) sowie 3 Malter Kartoffeln. Ähnlich hoch dürfte der Anteil von St. Irminen gewesen sein. Der Johanniterorden erhielt 1790 nur je einen Malter Roggen und Hafer, einen Malter und 8 Sester Buchweizen, ferner 6 Malter Kartoffeln. In Franzenheim scheint man um diese Zeit sehr viel Buchweizengrütze oder -brei gegessen zu haben.

Der Landbesitz des in Ollmuth oder in Trier wohnenden Pfarrers – ein Pfarrhaus gab es in Franzenheim vor 1794 nicht – war bescheiden; 1725 bestand er aus einem Morgen Acker-, einem Morgen Wiesen- und neun Morgen Wildland (zur Holzversorgung). 1787, als der Pfarrer allein in Franzenheim 36 Ehen (Familien) oder ca. 175 Seelen zu versorgen hatte, betrugen seine Naturaleinnahmen allein aus dem Anteil am domkapitularischen (25 %) und aus dem ganzen Johanniterordenszehnten je 10 Malter Roggen und Hafer. Die Pfarrgemeinde steuerte weitere Getreidegaben bei: 2,25 Malter Roggen und 4,5 Malter Hafer – neben regelmäßigen Brennholzfuhren; zu Ostern hatte jeder Kommunikant dem Pfarrer zwei Eier abzuliefern. Hinzu kamen die Geldeinnahmen für Taufen, Eheschließungen, Beerdigungen und Gedächtnisgottesdienste (Meßstiftungen). Manchmal gab es sehr hohe Sondereinnahmen: Für die Vereidigung eines neuen Kirchenschöffen oder die gewöhnlich heimlich und nachts vollzogene Taufe eines unehelichen Kindes erhielt der Pfarrer jeweils 5 Goldgulden oder fast 7 Reichstaler.

Während die Masse der Franzenheimer rechts des Baches ihren Trierer Grund-, Gerichts- oder Zehntherren vor allem Geld- oder Naturalabgaben lieferten und allenfalls gelegentlich Transportdienste leisteten, wurden die zwei oder drei Familien links des Baches, die neben dem Mattheiser Bannmüller zum großen Grundherrschaftsverband „Abtei“ um den Benrather Hof gehörten, zumindest noch im 16. Jahrhundert zu echten Frondiensten verpflichtet, und zwar, wenn der Hofmann (Verwalter) der Abtei auf den Ländereien rund um den Benrather Hof das Getreide ernten lassen wollte. Zur Arbeit verpflichtet waren, wie aus dem Fronweistum (Rechtsordnung) von 1545 hervorgeht, die vier Meiereien Lampaden, Hentern, Krettnach und Pellingen, zu der auch die genannten Franzenheimer zählten. Wenn das Getreide reif und das Wetter gut war (bey sonnenschein) ließ der Hofmann durch die Meier und ihre Boten die Untertanen zusammenrufen, um Korn (Roggen) und Hafer ,auf den dritten Knoten zu schneiden‘, ,in das Seil zu legen‘ und es ,auf Kasten zu stellen‘. Als Gegenleistung hatte der Hofmann je sieben Schöffen aus den vier Meiereien zu einem reichlichen Frühstück und einem Festessen mit vier Gängen zu laden; sicher fand zu diesem Anlass auch eine Sitzung des Hochgerichts statt. Zum Frühstück bekamen die 28 Schöffen neben der ,Morgensuppe‘ zwei Eier, Knoblauch und zweierlei Brot, wie es auf den Höfen gebacken wurde, dazu ein ,schmeckiges Glas schönen Weines, wie er in dem Jahr gewachsen war‘. Mittags bestand der erste Gang aus Erbsen mit Speck, der zweite aus ,grünem‘, d. h. frischem Rindfleisch mit Senf; zum dritten wurde (gekochtes) Schaffleisch mit Kümmel gereicht, als vierter Gang folgte Reisbrei mit Weißbrot.

Sehr viel schlechter als die zur Dorfehrbarkeit gehörenden Schöffen wurden die Fronarbeiter für ihre Erntearbeit belohnt. Eine Morgensuppe bekamen sie nicht. Mittags gab es ,dicke Erbsen‘ (Bohnen), danach die Brühe von dem Schaffleisch, das die Schöffen verzehrt hatten, und als dritten Gang einfachen Getreidebrei. Das Brot sollten sie selbst mitbringen, ausgenommen die Franzenheimer: Offenbar wegen des weiteren Weges bekamen sie jeweils ein Viertel Brot und zwei ,Häupter‘ Knoblauch.

Die Hochgerichtsrechte für den größeren Teil des Dorfes auf der rechten Bachseite lagen beim Trierer Domkapitel, das in der Frühen Neuzeit gegen die Ansprüche des Kurfürsten auch die Landesherrschaft behaupten konnte. Zur quasi reichsunmittelbaren Herrschaft Franzenheim gehörte bis zum Ende des Alten Reiches auch Kernscheid.

 

4. Die Franzenheimer Feldmark und der Streit mit Ollmuth um Weiderechte 1718

Angesichts der bunten Mischung von grundherrlichen Rechten und Zehntpflichten in Franzenheim verwundert es nicht, dass es sowohl unter den Grund- und Zehntherren als auch unter den Franzenheimern und ihren Nachbarn immer wieder zu Streitigkeiten kam. 1539 versuchte man zum ersten Mal, Ordnung in den Wirrwarr der Besitz- und Zehntrechte zu bringen. Man veranstaltete eine systematische, ausführlich protokollierte Begehung der Mark Franzenheim, um vor allem die Besitzungen des Trierer Kanonikerstifts St. Simeon von den domkapitularischen Besitzungen abzugrenzen. Der Kommission gehörten an: drei Stiftskanoniker, nämlich der Cantor Wigand Bedencop, Jacob Pergener und Jacob Reck, damals Verwaltungschef (Kellner) des Stifts, vom Domkapitel der Archidiakon Dietrich von Rollingen, der damals die Einkünfte des Dorfes Franzenheim genoss, und von Seiten der Bauern sechs ,Hueber‘ (Hufner) des Stifts, deren Ortskenntnis gefragt war, zunächst der alte Custer (Küster) Thysen, der junge Custer, Kuhe Hansen, dessen Schwiegersohn (syn Eydum) Mertin, Hansen Schmidt und Wiltingers Adam. Sie alle sollten bei ihrem Eid von Markstein zu Markstein und Zeichen zu Zeichen das Land von St. Simeon weisen. Das Protokoll schrieb der kurfürstliche Notar Magister Philipp Hagenbach; als Zeuge fungierte der Marstaller zu St. Matthias, Frantzen von Celle. Die Markbegehung dürfte man in größeren Zeitabständen in späteren Jahrhunderten mehrmals wiederholt haben; nachgewiesen sind notarielle Abschriften des Protokolls von 1695 und 1736. 1773 wurden im Rahmen einer weiteren Flurbegehung von Landmessern 93 Marksteine neu gesetzt. Leider hat man dabei auf die Hilfe eines Kartographen verzichtet; sonst könnte man den Feldumgang noch heute in großen Teilen nachvollziehen.

Im zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts stritten sich Franzenheim und Ollmuth um Weiderechte in der Flur Thomasberg bei der gemeinsamen Pfarrkirche St. Thomas. Die Franzenheimer hatten zunächst vor dem Oberschultheißen von St. Irminen Klage erhoben und den Rechtsstreit dann an die kurfürstliche Kanzlei zu Trier gebracht, einigten sich aber schließlich ,teils zur Ersparung weiterer Unkosten, teils auch zur Fortpflanzung und Unterhaltung guter Nachbarschaft‘, das strittige Gebiet gemeinsam zu nutzen, es sei denn, es tauchten irgendwann Dokumente oder Verträge auf, die eine andere Regelung vorsahen. Vermittelt hatte den Kompromiss der ,hochedle‘ Herr Tilmann Heydrich, kurtrierischer Hofrat, Assessor des Geistlichen Gerichts und Oberschultheiß von St. Irminen-Oeren. Erhalten sind zwei Originalausfertigungen des Einigungsvertrags, der beim jährlichen Dingtag (Gerichtstag) in Ollmuth am 21. Juni 1718 von offenbar allen Haushaltsvorständen Ollmuths und Franzenheims akzeptiert wurde.

Von Interesse ist dieser Vertrag weniger wegen der Landstreitigkeiten, die endgültig wohl erst zu Beginn der französischen Herrschaft mit einer Neuordnung und Zuschreibung auch des Gemeinbesitzes, d. h. der Allmendeflächen (Ödland, Niederwald, Waldweide) geregelt wurde, sondern wegen der Nennung so vieler Namen von Haushaltsvorständen und der Überlieferung ihrer Hausmarken (HM) oder Handzeichen (HZ).

Anwesend waren aus Ollmuth (die Vornamen sind jeweils nachgestellt): Hennen Joannes, Philips Joannes, Schneiders Joannes, Stopfeis Mattheis und Zimmer Conrad. Von diesen im Text angekündigten Vertragszeugen weicht die Liste der Namen mit Hausmarken ein wenig ab:

Joannes Meyer Zu ollmet (ein offenbar eigenhändiger Eintrag des Meiers,

daher ohne Hausmarke!),

Johannes [HM] Philips haußMerck von Ollmuth,

Ludwichs Joannes [HM] haußMerck von Ollmuth,

Zimmer Conrad [HM] haußmerck von Ollmuth,

Schneiders Hansen von [HM] Ollmuth haußMerck,

Schusters [HZ] Mattheißen von Ollmuth handtzeichen.

Die Unstimmigkeiten kann man vielleicht dadurch erklären, dass der Meier erst später zu den Verhandlungen erschien und sein Name – von ihm selbst oder von anderer Hand – oberhalb der vorbereiteten Zeugenliste nachgetragen wurde. Der Hennen Joannes kann durchaus mit dem Ludwichs Joannes, der Schusters Mattheis mit dem Stopfels Mattheis identisch gewesen sein; so fest waren damals die Familiennamen noch nicht. Mehr als sechs weideberechtigte bäuerliche Familien dürfte es damals in Ollmuth nicht gegeben haben.

Aus Franzenheim werden im Urkundentext insgesamt 22 Personen als Vertragszeugen angekündigt, darunter auch sechs Frauen, nämlich: Frantzen Wilhelms Hausfrau Anna Maria, Meyers Steffens Hausfrau Anna, Paulus Schulers Hausfrau Maria, Hauprichs Niclaßen Hausfrau Agnes sowie die Witwen Thomas Agnes und Meyers Susanna. Vom Recht der Bestätigung des Vertragstextes durch ein Handzeichen waren die vier Ehefrauen und die zwei Witwen ausgeschlossen; unterzeichnet (im Wortsinne) haben nur die 16 männlichen Haushaltsvorstände:

Lorentz Paulus von [HZ] Frantzheim handtzeichen,

Lorentz Claßen [HZ] von Frantzheim handtzeichen,

Basten Peters von Frantz- [HZ] heim handtzeichen,

Michels Lucas von [HZ] Frantzheim handtzeichen,

Prümers Dietzen [HZ] handtzeichen von Frantzheim,

Müllers Niclaßen [HM] von Frantzheim haußMerck,

Basten Joannes von [HZ] Frantzheim handtzeichen,

Basten Niles von [HZ] Frantzheim handtzeichen,

Paitsch Theißen [HZ] von Frantzheim handtzeichen,

Niclaß Bernardi [HZ] von Frantzheim handtzeichen,

Mattheis Bernardi [HZ] von Frantzheim handtzeichen,

Frantzen [HZ] Mattheis handtzeichen von Frantzheim,

Schmidts Jo[hannjes[senj des [HZ] Meyers von Frantzem handtzeichen,

Magnerichs Petern [HZ] von Frantzheim handtzeichen,

Schusters Hanßen [HZ] von Frantzheim handtzeichen.

Mit den insgesamt 22 Haushaltsvorständen war vermutlich die Gesamtzahl der Franzenheimer Familien um 1718 vertreten; hinzu kamen allenfalls drei oder vier Familien auf der linken Seite des Baches, die als St. Mattheiser Untertanen und Angehörige der Pfarrei Pellingen möglicherweise keine Weiderechte am Thomasberg besaßen. Franzenheim war ein ansehnliches Bauerndorf, das bis zum Ende des 18. Jahrhunderts auf über 30 Familien wuchs. 1718 konnte noch keiner der Franzenheimer Bauern schreiben. Die Hand- und Hauszeichen verraten durch die harte, oft unsichere oder zumindest ungelenke Federführung, wie schwer selbst das Zeichnen so einfacher Formen wie Kreuze, Striche oder Buchstaben (V, M, T) fiel. Elegant wirkt am ehesten das an eine Schafschere erinnernde Handzeichen des Peter Basten. Den Weg zur Lese- und Schreibfähigkeit eröffnete für alle Dorfbewohner erst der Bau der Franzenheimer Dorfschule im Jahre 1780.

 

Quelle: Festzeitschrift 900 Jahre Franzenheim